Unterricht
Im Vordergrund der Überlegungen stehen das Ziel des gemeinsamen Lernens und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Lernprozessen. Dabei wird die Verschiedenheit zwischen den Schülerinnen und Schülern als Chance und Bereicherung für das gemeinsame Lernen verstanden.
Die möglichst weitgehende Arbeit am gemeinsamen Lerngegenstand ist zentraler Bestandteil der inklusiven Förderung nach dem Motto: „Alle machen das Gleiche, aber nicht jeder dasselbe.“ Soweit es möglich ist, werden also Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen inhaltsgleich unterrichtet. Hierzu bedarf es der entsprechenden didaktischen Reduzierung, geeigneter Methoden und ggf. besonderer Materialien.
Der Unterricht orientiert sich an den Kernlehrplänen der Sekundarschule/Gesamtschule und den Förderplänen für die Schülerinnen und Schüler.
Maßnahmen zur Individualisierung und Differenzierung werden in jeden Unterricht einbezogen. Das Spektrum umfasst die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Sehen, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung sowie Emotionale und soziale Entwicklung.
Zum Kollegium gehören drei fest angestellte Förderschullehrer. Wir haben es so eingerichtet, dass die Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent gefördert werden, zum selben Klassenverband gehören. Schülerinnen und Schüler mit anderen Förderschwerpunkten werden in der Regel auf alle weiteren Klassen verteilt. Der Unterricht in den Klassen mit zieldifferent zu fördernden Schülerinnen und Schülern ist so organisiert, dass so weit wie möglich in den Kernfächern eine Doppelbesetzung durch Regel- und Förderschullehrkräfte erfolgt.
In jeder Klasse, in der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten lernen, ist das „Klassenteam“ im ständigen Informationsaustausch. Mitglieder des Teams sind jeweils die beiden Klassenlehrer und die Förderschullehrer, die unterrichtlich mit den jeweiligen Schülerinnen und Schülern befasst sind. Unter Einbeziehung aller Informationen auch hinsichtlich der Geschehnisse im Klassenverband, der Informationen durch die Erziehungsberechtigten, der Fachlehrerinnen und Fachlehrer, erstellt die Förderschullehrerin bzw. der Förderschullehrer für die Schülerinnen und Schüler Förderziele und – Maßnahmen bzw. Förderpläne in Absprache mit dem Klassenlehrerteam.
Insbesondere in den Klassen 5 und 6 besprechen die Klassenteams die diagnostischen Eindrücke besonders leistungsschwacher bzw. verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler. Kommt das Klassenteam für eine Schülerin bzw. einen Schüler zu der Einschätzung, dass ein weiterreichender Förderbedarf bestehen könnte, bereitet es den Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes vor. Dazu gehören insbesondere Elterngespräche zur Information über den Leistungsstand und die aktuellen Förderbedarfe sowie über den Ablauf des Verfahrens. Regelmäßig treffen sich alle Kolleginnen und Kollegen eines Jahrgangs, die Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten unterrichten, zur Jahrgangsstufenkonferenz unter der Leitung der hier eingesetzten Förderschullehrkräfte.
Zu jeder Schülerin und zu jedem Schüler findet ein Austausch unter Einbeziehung aller unterrichtenden Lehrkräfte statt. Die Förderpläne sind dabei jeweils Ausgangspunkt der gemeinsamen Arbeit. Dabei wird die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf das formulierte Ziel erörtert und überprüft, neue Ziele und Maßnahmen werden festgelegt.